In the early morning on March 22 a terrorist attack hit Bruxelles' airport and subway system resulting in 31 people dead and over 200 wounded.
See this interview conducted by "Oriental Business" magazine with Austrian lawyer Georg Zanger .
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Es ist der Markt der Zukunft
Worum ging's?
Es ist der Markt der Zukunft - Electronic Commerce. Die Aufgabe der heutigen Gesetzgeber ist es, für diesen Bereich entsprechende Normen zu schaffen. Dabei sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, etwa die Notwendigkeit des "elektronischen Geldes", vor allem aber das Phänomen des Handels ohne Grenzen.
Firmennamen-Klau in Meta Tags
Worum ging's?
Meta Tags sind Informationen über Internet-Seiten bzw. Anweisungen an Suchmaschinen, wie mit diesen Seiten verfahren werden soll. Wettbewerbsrechtliche Probleme können dann auftreten, wenn jemand einen anderen Firmennamen in seinen Meta Tags anführt, mti dem Zweck, damit Kunden abzuwerben (z.B. ein relativ unbekannter Softdrinkhersteller gibt in seinem Meta Tag das Keyword "Coca-Cola" ein, um damit die Bekanntheit der Marke für seine Web-Seite auszunützen).
Artikel im Profil vom 14.06.2013
Gerichtsurteil bescheinigt Martin Graf "grobe Pflichtverletzung"
Kontrolle versus Informationsfreiheit
Worum ging's?
Welches Recht ist anwendbar, kauft man ein Buch aus Deutschland und kommt es dabei zu Lieferschwierigkeiten , oder wird das falsche Buch geliefert? Solche Fragen kommen nicht auf bei allgemeiner
Informationsbeschaffung, solche Fragen werden erst bei Abwicklung von Rechtsgeschäften im Internet (Electronic Commerce) relevant. Aufgrund des grenzüberschreitenden Phänomens der Cyberwelt ist
es daher notwendig, Rechtsklarheit über die anzuwendende Rechtsordnung zu schaffen.
Worum ging's?
Marcus Omofuma wurde von österreichischen Polizeibeamten abgeschoben, nachdem seinem Asylantrag nicht stattgegeben worden war. Für den Transport wurde Marcus Omofuma durch österreichische Beamte so verschnürt, dass er keine Bewegungsfreiheit mehr hatte. Nachdem Hände und Füße geschlossen waren, wurde mit einem Klebeband der ganze Körper, einschließlich der Oberarme, zugeschnürt. Schließlich wurde ihm der Mund verklebt und sein Körper einschließlich seines Kopfes an einen Sitz im Flugzeug mit Klebestreifen angebunden. Marcus Omofuma verstarb während dieses Fluges. Die Familie, darunter drei Kinder des Marcus Omofuma, beauftragte Dr. Georg Zanger mit der Vertretung.
Wir sollten eine Sammelklage in Österreich einbringen
Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat mit Beschluß vom 4. 2. 2000 Herrn Dr. Georg Zanger zum Kurator für sämtliche unbekannte Zwangsarbeiter bestellt. Dadurch wird keinem jener Anwälte Konkurrenz gemacht, die konkrete Personen vertreten. Alle Personen, die, sei es durch eine Vereinigung oder persönlich, Vollmachten bereits erteilt haben, sind von dem Beschluss nicht betroffen. Durch den Beschluss wird aber verhindert, dass amerikanische Anwälte sich für die Interessen unbekannter Personen zum Sammelkläger machen lassen.
Chinesische Investitionen in Österreich
Deng Xiao Pings Politik öffnete die Wirtschaft für ausländische Investitionen und die Marktmechanismen unter Beibehaltung der politischen Macht der KPCh. Die Marktwirtschaft und der damit verbundene freie Wettbewerb fand Einzug in die industrialisierten Ostregionen der VR China. Im Laufe der Jahre entwickelten sich neben staatlichen auch halbstaatliche Unternehmen, die privatwirtschaftlich geführt wurden und schließlich wurde die Gründung privater Unternehmen zugelassen. Seit Dengs Tod wächst die chinesische Wirtschaft regelmäßig mit mindestens 8 %. Die Zuwachsraten konnten sogar während der aktuellen weltweiten Wirtschaftskrise gehalten werden.
Die Klage des Werbeunternehmers Hans Böck gegen den Zeitungsnamen ÖSTERREICH wurde in letzter Instanz vom Gericht abgewiesen.
Die Tageszeitung ÖSTERREICH hat den Streit um ihren Namen auch in letzter Instanz gewonnen. Das heißt: ÖSTERREICH darf endgültig "Österreich" heißen.
Ausgabe: Österreich v. 9.1.08, Seite: 27
Der EuGH hat mit Urteil vom 21.9.2006 wesentliche Bestimmungen des österreichischen EU-Entsendeverfahrens als im Widerspruch mit der Dienstleistungsfreiheit erklärt. Zugangsbeschränkungen sind zwar rechtfertigbar, könnten aber nicht so weit gehen, als dass sie die Dienstleistungsfreiheit illusorisch machten.
Ausgabe: UVS aktuell Nr. 01, Seite:24
Endlich grenzenloser Wettbewerb!
Die EU bricht verkrustete Strukturen auf. Das bringt neue Chancen für Freiberufler ...
Wir müssen davon ausgehen, dass in der EU das vordringlichste Ziel der freie Wettbewerb ist. Überall, wo Märkte abgeschottet werden, wo ein großes Unternehmen durch seine Marktdominanz verhindert, dass andere Unternehmen auf den Markt kommen beziehungsweise dort bestehen können, schreitet die Europäische Kommission gemäß Artikel 82 des EG-Vertrages (Verbot des Missbrauches einer marktbeherrschenden Stellung) ein.
Die Bedeutung der Digitalisierung des Fernsehens als möglicher Impuls für den Medien- und Wirtschaftsstandort Österreich stand am 30.09.2003 im Brennpunkt eines weiteren Expertenpanels Markt/Content im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft "Digitale Plattform Austria".
Ausgabe: RF09/2003
In den Medien wird intensiv diskutiert, inwieweit sogenannter "E-Commerce" den traditionellen Detailhandel verdrängen wird. Unbestritten ist inzwischen lediglich, dass im Verhältnis von Business zu Business das Internet nicht mehr wegzudenken ist. Ebenso verhält es sich für den Beruf eines Architekten, meint Georg Zanger.
Ausgabe: Konstruktiv S. 215, Okt./Nov. 1999
Unser Rechtsexperte hat in seinen letzten Kolumnen das Urheberrecht von verschiedenen Perspektiven her beleuchtet. Nun geht er in diesem Zusammenhang der Frage nach, wann ein Gebäude einer Veränderung unterzogen werden darf.
Eine Analyse von Georg Zanger in: Konstruktiv 211 (Feb./März
1999), Seite: 33
Das Urheberrecht schützt Autoren vor jeder Veränderung und Bearbeitung ihrer Werke. Aufgrund dieses Ausschlussrechtes bedarf jeder Dritte zur Nutzung des Werkes der vorherigen Zustimmung des Urhebers. Der Urheber kann diese Zustimmung erteilen oder auch versagen.
Ausgabe: Konstruktiv, Seite: 209
In den letzten Rechtskolumnen hat unser renommierter Anwalt das Werkschaffen und die sich daraus ergebenden finanziellen Ansprüche erklärt. Diesmal informiert er über die Konsequenzen einer Urheberrechtsverletzung.
Ausgabe: Konstruktiv, Seite: 208
In der letzten Rechtskolumne hat unser renommierter Anwalt darüber informiert, was ein Urheberrechtswerk ist und wer daraus Rechte ableiten kann. In dieser Ausgabe soll dargelegt werden, welche Ansprüche ein Architekt oder Ingenieurkonsulent als Autor stellen kann.
Ausgabe: Konstruktiv, Seite: 207
Das Urheberrecht regelt den Schutz von eigentümlichen Werken und ist neben vertraglichen Regelungen eine wichtige Grundlage für Architekten. Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetz sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf dem Gebiet der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst. Zu den Werken der bildenden Künste gehören insbesondere auch Werke der Baukunst un der angewandten Kunst, somit des Kunstgewerbes.
Ausgabe: Konstruktiv, Seite: 206