Halten Sie es für möglich, dass der primäre Beweggrund zur Etablierung des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz die Schaffung der nötigen Voraussetzungen zur automatischen Gesichtserkennung ist?
Die öffentliche Argumentation “Förderung von Integration” wäre ja auch eine sehr elegante Ablenkung von der Vorbereitung automatisierter Überwachungsmaßnahmen per Gesichtserkennung.
ZangerBewegtRedakt
25. März 2021 um 15:51 Uhr - Antworten
Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Dobernig, MSc!
Ich kann das jedenfalls nicht ausschließen, dass das so ist.
Sehr geehrter Herr Zanger,
ich bin durch folgenden Artikel in der Wiener Zeitung auf Ihr Engagement aufmerksam geworden:
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/oesterreich/946324_Verfahren-gegen-Schaltraegerin-eingestellt.amp.html
Halten Sie es für möglich, dass der primäre Beweggrund zur Etablierung des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz die Schaffung der nötigen Voraussetzungen zur automatischen Gesichtserkennung ist?
Die öffentliche Argumentation “Förderung von Integration” wäre ja auch eine sehr elegante Ablenkung von der Vorbereitung automatisierter Überwachungsmaßnahmen per Gesichtserkennung.
Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Dobernig, MSc!
Ich kann das jedenfalls nicht ausschließen, dass das so ist.
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Georg Zanger