Ein erstinstanzliches EU-Gericht hat erstmals Sanktionen gegen Einzelpersonen aufgehoben. Nun können sich auch Unternehmen Chancen auf Schadenersatz ausrechnen.
Ein erstinstanzliches EU-Gericht hat erstmals Sanktionen gegen Einzelpersonen aufgehoben. Nun können sich auch Unternehmen Chancen auf Schadenersatz ausrechnen.